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Schutzdienst

Der Schutzdienst

Die dritte Abteilung der "VPG" Prüfung, wird auch "Gehorsam des Hundes in Grenzfällen" genannt.

Gerade in diesem Prüfungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da aus Reizsituationen jederzeit wieder der Gehorsam abgerufen wird.

Der "Schutzdienst" stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und die Belastbarkeit des Hundes.
Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbaren Gehorsam sind die Grundvoraussetzungen für "unsere Schutzhunde".

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